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Allgemeine Geschäftsbestimmungen

Wir danken Ihnen, dass Sie sich für eine Goldrush Events Schweiz Aktivität interessieren. Mit der Entgegen-nahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle, per Mail oder Telefon entsteht zwischen Ihnen und Goldrush Events Schweiz (nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb, die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.

1. Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen entgegen genommen werden. Sie anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertrag/Anmeldebestätigung sorgfältig zu lesen und diesen bei Einverständnis unterschrieben an den Veranstalter zu retournieren. Allfällige Fehler die dem Kunden entgehen, berechtigen nicht zu Ersatzforderungen. Die Anmeldung ist gültig, auch wenn Sie die schriftliche Bestätigung des Veranstalters noch nicht erhalten haben. Bei Absagen kurz nach der Buchung gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 6.

2. Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität die Leistung zu erbringen, welche der gemäss den Beschreibungen in seiner Bestätigung anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden getragen.

3. Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und Goldrush Events Schweiz zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Goldrush Events Schweiz gültig.

4. Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der Offerte oder Bestätigung. Sie verstehen sich pro Person in Schweizer Franken und Euro und gelten für die angegebene Mindestteilnehmerzahl. Bei weniger Teilnehmer behält der Veranstalter sich vor, den Preis anzupassen. Preisänderungen sind vorbehalten.

5. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt durch Rechnung gemäss den dort angegebenen Zahlungsbedingungen oder bar vor Eventbeginn. Bei einzelnen Aktivitäten behält der Veranstalter sich vor, ein Depot für Material zu verlangen, welches nach Rückgabe zurückerstattet werden. Verluste oder Defekte werden vom Depot abgezogen oder nachverrechnet.

Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter die Leistungen zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten werden gemäss Ziffer 6 beim Kunden eingefordert.

6. Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss mittels eingeschriebenem Brief unter Beilage bereits erhaltener Dokumente (Tickets, schriftliche Bestätigungen, Detail-programme etc.) erfolgen. Erst bei Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig.

Bei jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der Arrangementskosten in Rechnung gestellt:
je nach Arrangement SFr. 40.–/Person mindestens aber Sfr. 300.--/Pauschal           – 30–20 Tage vor Aktivitätsbeginn: 40%
19–10 Tage vor Aktivitätsbeginn: 50%
9–4 Tage vor Aktivitätsbeginn: 75%
3-1 Tage vor Aktivitätsbeginn: 100%

Wenn eine Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des Arrangementpreises. Mehrkosten welche durch die Verschiebung oder spätes Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu lasten des Kunden (siehe auch Ziffer 8.2.). Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an bzw. verlässt er sie vor Ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Bei Änderung des Datums oder der Aktivität/en durch den Kunden bis 30 Tage vor Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– pro Person (bei Gruppen jedoch mindestens 300.--/Pauschal) erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen der Annullationskosten in Kraft. Alle bis dahin für den Veranstalter angefallenen Zusatzkosten für Bewilligungen, Platz- oder Raummieten, Reservationsgebühren etc. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

7. Annullation oder Auftragsänderung durch Veranstalter vor Aktivitätsbeginn.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die Aktivität kurzfristig annullieren oder aber einen der Teilnehmerzahl entsprechenden Mehrbetrag verlangen. Will der Kunde auf keine der ihm angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.

Die Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 6 in Kraft.

Wird die Aktivität durch höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglichen, kann der Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet oder ein gemeinsames Ersatzdatum vereinbart. Zusätzliche Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Programmänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Ist ein Kunde mit Aenderungen des Programmablaufs während eines Anlasses einverstanden, können nachträglich keine Ersatzforderungen gestellt werden. Diese Regelung gilt auch bei mündlichem Einverständnis dem Aktivitätenleiter gegenüber.

8. Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss.
Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorgesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse behördliche Massnahmen oder Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung, welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

8.2. Zeitpläne/Zeitangaben
Trifft der Kunde mehr als 1 Stunde später am Eventplatz ein als vorgängig abgesprochen, werden diese Mehrstunden nachverrechnet. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde den Anlass um mehr als 1 Stunde als abgesprochen verlängern will. Die Mehrstunden werden pro Guide/Stunde in Rechnung gestellt. Mehrkosten bei Raum- oder Fahrzeugmieten werden gemäss den Bestimmungen des Drittleisters verrechnet.

9. Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht der Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

10. Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer verpflichtet sich den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.

Es ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen. Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder befolgt er die Anweisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von der Aktivität auszuschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität gelten die Annullations-bestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.

11. Versicherung/Haftungsausschluss
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivität, können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

12. Beanstandungen
Beanstandungen oder allfällige erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter sofort schriftlich bekannt zugeben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein, im Rahmen des Programmes und seiner Möglichkeiten Abhilfe zu erschaffen. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Beendigung der Aktivität schriftlich, mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung des Aktivitätsleiter sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität, verfallen sämtliche Ansprüche.

13. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des Veranstalters oder seiner Hilfsperson vorliegt und an Ort und Stelle keine gleichwertige Ersatzleistungen erbracht werden könnte. Bei mehrtägigen Aktivitäten kann durch Witterungseinflüsse eine Programm-umstellung nötig sein, Aktivitäten die dabei vom einen Tag auf den nächsten verschoben, jedoch vom Kunden nicht mehr durchgeführt werden möchten, berechtigen nicht zu Ersatzleistungen irgendwelcher Art. Für zeitliche Verschiebungen einer Aktivität die im normalen Rahmen liegen können keine Vergütungsansprüche gestellt werden. Für übrige Schäden (nicht Personenschäden) ist die Haftung auf den einfachen Reisepreis (pro Person) beschränkt. Alle bis dahin bereits bezogenen Leistungen werden von dieser Haftung ausgenommen und dem Kunden verrechnet. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen und Nachteile jeder Art, die ohne Verschulden des Veranstalters oder seiner Hilfsperson/en zustande gekommen sind. Für Handlungen des Aktivitätenleiters haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit schuldhaft handelt.

Bei verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche ausgeschlossen.

13.2                                                             Drittleister/Externe-Aktivitäten                                                                                           Der Veranstalter übernimmt für seine Kunden in einigen Fällen die Vermittlung von Produkten und Leistungen anderer Aktivitätsveranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste oder andere Unregel- mässigkeiten übernommen werden. Beanstandungen müssen vom Kunden beim Drittleister direkt angebracht werden. Von der Haftung ebenfalls ausgeschlossen, sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt, kriegerischen Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche Anordnungen. Bezüglich Annullationskosten gelten jeweils die Bestimmungen des Drittleisters.

Werden die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfsperson nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens des Veranstalters.

14. Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem Schweizerischem Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.

15. Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, ist Horgen.

 


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