Allgemeine
Geschäftsbestimmungen
Wir
danken Ihnen, dass Sie sich für eine Goldrush Events Schweiz Aktivität
interessieren. Mit der Entgegen-nahme Ihrer Buchung an einer Verkaufsstelle,
per Mail oder Telefon entsteht zwischen Ihnen und Goldrush Events Schweiz
(nachfolgend auch Veranstalter genannt) ein Vertrag. Wir bitten Sie deshalb,
die folgenden allgemeinen Geschäftsbestimmungen sorgfältig zu lesen.
1.
Anmeldung
Anmeldungen können schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich
beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen entgegen genommen werden. Sie
anerkennen durch Ihre Anmeldung diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als
Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und dem Veranstalter. Der Kunde ist
verpflichtet, den Vertrag/Anmeldebestätigung sorgfältig zu lesen und diesen
bei Einverständnis unterschrieben an den Veranstalter zu retournieren. Allfällige
Fehler die dem Kunden entgehen, berechtigen nicht zu Ersatzforderungen. Die
Anmeldung ist gültig, auch wenn Sie die schriftliche Bestätigung des
Veranstalters noch nicht erhalten haben. Bei Absagen kurz nach der Buchung
gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziffer 6.
2.
Vertragsgegenstand
Der Veranstalter verpflichtet sich, bei der von Ihnen gewünschten Aktivität
die Leistung zu erbringen, welche der gemäss den Beschreibungen in seiner
Bestätigung anbietet. Sonderwünsche können gegen Absprache mit dem
Veranstalter berücksichtigt werden. Allfällige Mehrkosten werden vom Kunden
getragen.
3.
Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen
Anmeldung beim Veranstalter oder dessen Verkaufsstellen kommt ein Vertrag
zwischen Ihnen und Goldrush Events Schweiz zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden
die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag für Sie und Goldrush Events Schweiz gültig.
4.
Preise
Die Preise für die Aktivitäten ersehen Sie aus der Offerte oder Bestätigung.
Sie verstehen sich pro Person in Schweizer Franken und Euro und gelten für
die angegebene Mindestteilnehmerzahl. Bei weniger Teilnehmer behält der
Veranstalter sich vor, den Preis anzupassen. Preisänderungen sind
vorbehalten.
5.
Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt durch Rechnung gemäss den dort angegebenen
Zahlungsbedingungen oder bar vor Eventbeginn. Bei einzelnen Aktivitäten behält
der Veranstalter sich vor, ein Depot für Material zu verlangen, welches nach
Rückgabe zurückerstattet werden. Verluste oder Defekte werden vom Depot
abgezogen oder nachverrechnet.
Nicht
rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen den Veranstalter die Leistungen
zurückzuhalten oder den Vertrag aufzulösen. Allfällige Annullationskosten
werden gemäss Ziffer 6 beim Kunden eingefordert.
6.
Annullation oder Auftragsänderung durch den Kunden
Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden vor Aktivitätsbeginn muss mittels
eingeschriebenem Brief unter Beilage bereits erhaltener Dokumente (Tickets,
schriftliche Bestätigungen, Detail-programme etc.) erfolgen. Erst bei
Eintreffen dieser Unterlagen beim Veranstalter wird die Abmeldung gültig.
Bei
jeder Annullation wird dem Kunden folgender Anteil der
Arrangementskosten in Rechnung gestellt:
je nach Arrangement SFr. 40.–/Person mindestens aber Sfr.
300.--/Pauschal
– 30–20 Tage vor Aktivitätsbeginn: 40%
19–10 Tage vor Aktivitätsbeginn: 50%
9–4 Tage vor Aktivitätsbeginn: 75%
3-1 Tage vor Aktivitätsbeginn: 100%
Wenn
eine Aktivität nicht durchgeführt werden kann, weil der Kunde verspätet
oder gar nicht zur Aktivität erscheint, bezahlt er 100% des
Arrangementpreises. Mehrkosten welche durch die Verschiebung oder spätes
Eintreffen des Kunden entstehen, gehen zu lasten des Kunden (siehe auch Ziffer
8.2.). Tritt der Kunde eine Aktivität erst nach deren Beginn an bzw. verlässt
er sie vor Ihrem Ende, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei
Änderung des Datums oder der Aktivität/en durch den Kunden bis 30 Tage vor
Beginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 20.– pro Person (bei Gruppen
jedoch mindestens 300.--/Pauschal) erhoben. Erfolgt die Umbuchung der Aktivität
später als 30 Tage vor dem ursprünglichen Termin, treten die Bestimmungen
der Annullationskosten in Kraft. Alle bis dahin für den Veranstalter
angefallenen Zusatzkosten für Bewilligungen, Platz- oder Raummieten,
Reservationsgebühren etc. werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
7.
Annullation oder Auftragsänderung durch Veranstalter vor Aktivitätsbeginn.
Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter die
Aktivität kurzfristig annullieren oder aber einen der Teilnehmerzahl
entsprechenden Mehrbetrag verlangen. Will der Kunde auf keine der ihm
angebotenen Ersatzaktivitäten umbuchen, werden die geleisteten Zahlungen abzüglich
der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet.
Die
Aktivität kann vom Veranstalter abgesagt werden, wenn Teilnehmer durch Ihre
Handlungen und Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben. In diesem Fall
treten die Bestimmungen der Annullationskosten gemäss Ziffer 6 in Kraft.
Wird
die Aktivität durch höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnissen, behördlicher
Massnahmen oder Sicherheitsrisiken gefährdet oder verunmöglichen, kann der
Veranstalter die Aktivität absagen oder vorzeitig abbrechen. Der bezahlte
Preis wird abzüglich der vom Veranstalter bereits gemachten Aufwendungen zurückerstattet
oder ein gemeinsames Ersatzdatum vereinbart. Zusätzliche Ersatzforderungen
sind ausgeschlossen.
Programmänderungen
werden ausdrücklich vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich aber eine möglichst
gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Ist ein Kunde mit Aenderungen des
Programmablaufs während eines Anlasses einverstanden, können nachträglich
keine Ersatzforderungen gestellt werden. Diese Regelung gilt auch bei mündlichem
Einverständnis dem Aktivitätenleiter gegenüber.
8.
Programmänderung oder Abbruch der Aktivität nach Vertragsabschluss.
Der Veranstalter behält sich vor, das Aktivitätsprogramm oder einzelne
vereinbarte Leistungen zu ändern, wenn es unvorgesehene Umstände (höhere
Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse behördliche Massnahmen oder
Sicherheitsrisiken) erfordern. Er ist aber bemüht, gleichwertige
Ersatzleistungen zu erbringen. Erfolgt eine wesentliche Programmänderung,
welche eine Preiserhöhung von mehr als 10% zur Folge hat, kann der Kunde vom
Vertrag zurücktreten.
8.2.
Zeitpläne/Zeitangaben
Trifft der Kunde mehr als 1 Stunde später am Eventplatz ein als vorgängig
abgesprochen, werden diese Mehrstunden nachverrechnet. Das Gleiche gilt, wenn
der Kunde den Anlass um mehr als 1 Stunde als abgesprochen verlängern will.
Die Mehrstunden werden pro Guide/Stunde in Rechnung gestellt. Mehrkosten bei
Raum- oder Fahrzeugmieten werden gemäss den Bestimmungen des Drittleisters
verrechnet.
9.
Abbruch der Aktivität durch den Kunden
Bricht der Kunde die Aktivität vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht,
hat er kein Anspruch auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten trägt der
Kunde.
10.
Teilnahmebedingungen
Eine gute Gesundheit ist bei allen Aktivitäten Voraussetzung. Der Teilnehmer
verpflichtet sich den Veranstalter über allfällige gesundheitliche Probleme
in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme an einer Aktivität unter Drogen- und
Alkoholeinfluss, unter Psychopharmaka oder dergleichen ist nicht erlaubt.
Es
ist die Pflicht des Kunden, sich an die Teilnahmebedingungen zu halten und den
Weisungen des Veranstalters, der Führer und Hilfspersonen strikte zu folgen.
Werden diese Teilnahmebedingungen von einem Teilnehmer nicht erfüllt oder
befolgt er die Anweisungen nicht, behält sich der Veranstalter vor, ihn von
der Aktivität auszuschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität
gelten die Annullations-bestimmungen. Erfolgt der Ausschluss nach Beginn der
Aktivität, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung.
11.
Versicherung/Haftungsausschluss
Der Teilnehmer ist durch den Veranstalter nicht versichert. Der Teilnehmer
muss selbständig eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung (einschliesslich
Sportunfälle) abgeschlossen haben. Eine Annullationsversicherung ist
empfehlenswert. Trotz fachkundiger und sicherer Durchführungen der Aktivität,
können Unfälle nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstalter kann dafür
keine Haftung übernehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
12.
Beanstandungen
Beanstandungen oder allfällige erlittene Schäden sind dem Aktivitätsleiter
sofort schriftlich bekannt zugeben und müssen von diesem bestätigt werden.
Die Aktivitätsleitung ist jedoch nicht befugt, im Namen des Veranstalters
Forderungen anzuerkennen. Er wird bemüht sein, im Rahmen des Programmes und
seiner Möglichkeiten Abhilfe zu erschaffen. Schadenersatzansprüche müssen
innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Beendigung der Aktivität schriftlich,
mittels eingeschriebenem Brief beim Veranstalter eingehen. Die Bestätigung
des Aktivitätsleiter sowie allfällige Beweismittel sind diesem Brief
beizulegen. Bei verspäteter Einreichung Ihrer Forderung oder bei
unterlassener oder zu später Beanstandung während der Aktivität, verfallen
sämtliche Ansprüche.
13.
Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbestimmungen für
Mängel oder einen Ausfall bei der Durchführung der Aktivität, die einen
Minderwert gegenüber der ursprünglichen Vereinbarung bedeuten. Der
Teilnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung, wenn ein Verschulden seitens des
Veranstalters oder seiner Hilfsperson vorliegt und an Ort und Stelle keine
gleichwertige Ersatzleistungen erbracht werden könnte. Bei mehrtägigen
Aktivitäten kann durch Witterungseinflüsse eine Programm-umstellung nötig
sein, Aktivitäten die dabei vom einen Tag auf den nächsten verschoben,
jedoch vom Kunden nicht mehr durchgeführt werden möchten, berechtigen nicht
zu Ersatzleistungen irgendwelcher Art. Für zeitliche Verschiebungen einer
Aktivität die im normalen Rahmen liegen können keine Vergütungsansprüche
gestellt werden. Für übrige Schäden (nicht Personenschäden) ist die
Haftung auf den einfachen Reisepreis (pro Person) beschränkt. Alle bis dahin
bereits bezogenen Leistungen werden von dieser Haftung ausgenommen und dem
Kunden verrechnet. Der Veranstalter lehnt jede Haftung ab für Schädigungen
und Nachteile jeder Art, die ohne Verschulden des Veranstalters oder seiner
Hilfsperson/en zustande gekommen sind. Für Handlungen des Aktivitätenleiters
haftet der Veranstalter nur, wenn dieser in Verrichtung seiner Aktivitätsleitertätigkeit
schuldhaft handelt.
Bei
verschuldetem Ausfall kann der Veranstalter innert angemessener Frist eine
gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Falle sind Ersatzansprüche
ausgeschlossen.
13.2
Drittleister/Externe-Aktivitäten
Der Veranstalter übernimmt
für seine Kunden in einigen Fällen die Vermittlung von Produkten und
Leistungen anderer Aktivitätsveranstalter. Aus dieser Vermittlertätigkeit
kann keine Haftung für Vertragserfüllung, Unfälle, Verspätung, Verluste
oder andere Unregel- mässigkeiten übernommen werden. Beanstandungen müssen
vom Kunden beim Drittleister direkt angebracht werden. Von der Haftung
ebenfalls ausgeschlossen, sind Schäden verursacht durch höhere Gewalt,
kriegerischen Ereignisse, Streiks, Epidemien, Naturkatastrophen und behördliche
Anordnungen. Bezüglich Annullationskosten gelten jeweils die Bestimmungen des
Drittleisters.
Werden
die Weisungen des Veranstalters oder seiner Hilfsperson nicht befolgt, entfällt
jegliche Haftung seitens des Veranstalters.
14.
Anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit dem Veranstalter unterstehen dem
Schweizerischem Recht. Es gelten die einschlägigen Gesetzesbestimmungen.
Sehen diese allgemeinen Bestimmungen strengere Haftungsbeschränkungen der
Haftungsvoraussetzungen vor, treten diese zur Anwendung.
15.
Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand, für alle sich aus diesem Vertrag ergebenen
Streitigkeiten, ist Horgen.
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