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Goldwaschen
Schweiz die Gesetze in Disentis.
- die Gesetze von Obersaxen finden Sie unter
folgendem Link -Obersaxen
ACHTUNG:
Jeder Goldwäscher benötigt in Obersaxen eine Bewilligung - auch
Privatpersonen!!
Goldwäschergesetze
von Disentis
>Für
die Durchführung von Goldwaschkursen braucht es eine Bewilligung
des Gemeindevorstandes der Antragssteller muss mindestens 18 Jahre
alt sein und im Besitz einer Haftpflichtversicherung für
Drittpersonen welche materielle und persönliche Schäden genügend
abdeckt.
>Einzelne
Personen die nicht auf wirtschaftlicher Basis Gold waschen
benötigen keine Bewilligung
Gold
darf nur in der Zeit vom 1. Mai bis 15. Oktober gewaschen werden -
in der übrigen Zeit ist es in allen Bächen und Flüssen der
Gemeinde Disentis untersagt.
>An
Feiertagen wie Auffahrt, Pfingstsonntag und eidg. Bettag ist das
Goldwaschen verboten (in
Curaglia
gilt
zudem
ein
allgemeines
Sonntags-Verbot)
>Es
ist verboten, Uferböschungen anzugraben und Bäche umzuleiten,
Es
ist verboten, Wehre und Dämme wie auch andere Schutzverbauungen zu
beschädigen. Die Gemeinde kann zusätzliche Verbote anordnen wo
Erosionsgefahr droht.
>Goldwäscher
müssen jeden Schaden an Natur, Personen, Tieren sowie öffentlichen
und Privaten Einrichtungen vermeiden.
>Goldwäscher sind
verantwortlich, dass allfällige durch Goldsuchen entstandene
Schäden behoben werden. Er hat seinen Arbeitsplatz täglich zu
räumen, so dass keine Gefahr für Mensch und Tier besteht.
Abfallbeseitigung sollte eine Selbstverständlichkeit sein!!
>Folgende
Geräte sind erlaubt: Schaufel, Eimer, Sieb, Goldwaschpfanne sowie
Goldwaschrinnen mit einer Länge von maximal 1.20 Meter
>Folgende
Geräte, resp. Materialien sind strikte verboten: Maschinen und
andere motorischen Einrichtungen wie Pumpen und dergleichen,
Seilzüge, chemische Materialien wie Quecksilber oder andere
umweltschädigende Gifte
>Es
ist ausserdem verboten an Bächen oder Flüssen Zelte und Lager
einzurichten.
>Funde
von besonderer Schönheit müssen dem Gemeindevorstand gemeldet
werden. Die Gemeinde kann diese Funde gegen Bezahlung einer
angemessenen Entschädigung erwerben. Diese wird von einer neutralen
Fachkommission bestimmt, die Kosten der Ausbeutung
berücksichtigend.
>Vergehen
gegen diese Gesetze werden durch den Gemeindevorstand mit Bussen bis
zu Sfr. 2000.-- bestraft. Gefundene Kristalle oder Mineralien
bleiben im Besitz der Gemeinde.
Gesetz Disentis zum Ausdrucken
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